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Wir trennen uns, wie soll es mit unserer Immobilie weitergehen?

Grundsätzlich versteht man unter einer Scheidungsimmobilie das Haus oder die Wohnung, welche die Eheleute vor der Scheidung gemeinsam bewohnten. Kommt es zur Trennung oder Scheidung erfolgt keine automatische Aufteilung der Vermögensanteile – die eigentumsrechtliche Situation bleibt zunächst unverändert. Dies gilt sowohl für die Immobilie als auch für ein eventuelles Darlehen – es bleibt bis zur vollständigen Tilgung bestehen.

Möchten aber nun die frisch Geschiedenen ihre Eigentumsgemeinschaft auflösen, haben sie zwei Möglichkeiten: Eine notariell unterzeichnete Vereinbarung oder mindestens eine der beiden Parteien beantragt ein gerichtliches Teilungsversteigerungsverfahren. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Zwangsversteigerung. Solche Verfahren sind teuer und riskant. Denn häufig wird dort das selbstgebaute oder mühsam und langwierig finanzierte Eigenheim zum Schnäppchenpreis verscheuert. Das führt zu zusätzlichem und vermeidbarem Frust.

Sie überlegen ob Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen? Gern geben wir Ihnen persönlich in einem Termin detalierte Informationen.

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Undine Staritz, Inh. von Staritz Immobilien, ist seit 2001 in Glienicke /Nb. tätig und kooperiert hier mit regional ansässigen Architekten /Planungsbüros, Hausbau- und Handwerksfirmen.

Die Scheidungsimmobilie: Das sollten Eigentümer beachten

 

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