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Bestandsimmobilien und Neubau-Einfamilienhäuser im Vergleich
Der Immobilienmarkt in Berlin und im nördlichen Berliner Umland zeigt sich wieder deutlich lebendiger. Nach der spürbaren Zurückhaltung der Jahre 2023 und 2024, ausgelöst durch höhere Zinsen, gestiegene Baukosten und Unsicherheit bei Käuferinnen und Käufern, stabilisiert sich der Markt zunehmend.
Besonders gefragt bleiben Einfamilienhäuser – sowohl in Berlin als auch im Umland. Dabei zeigt sich ein klarer Unterschied zwischen Bestandsimmobilien und Neubauten.
Für Eigentümer, Kaufinteressenten und Familien stellt sich deshalb die zentrale Frage: Ist der Bestand wieder attraktiver geworden – oder lohnt sich der Blick auf den Neubau?
Vielen Eigentümern, die gas- oder ölbetriebene Heizsysteme haben, graut es jetzt schon vor der nächsten Heizkostenabrechnung. Wenn Öl- und Gaspreise steigen, trifft das auch die Verbraucher in älteren oder nicht modernisierten Bestandsimmobilien. Wer auf fossile Brennstoffe verzichten möchte, hat einige Alternativen.
Für die Zentralheizung in der eigenen Immobilie können Eigentümer neben Fern- und Nahwärmeanschlüssen zwischen vier Energieträgern wählen. Das sind Heizöl, Gas und alternativ dazu Strom und Holz. Schon mit der Umstellung auf die letzten beiden Energieträger können nachweislich Heizkosten reduziert werden – vor allem, wenn die Preise für endliche Ressourcen wie fossile Brennstoffe in Zeiten einer Energiekrise weiter steigen. Eigentümer sorgen damit zusätzlich nicht nur für einen reduzierten Ausstoß an CO2-Emissionen, sondern erhöhen damit auch den Wert Ihres Hauses.
Jedes Jahr müssen Eigentümer die Grundsteuer an das Finanzamt entrichten. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 muss diese aber neu berechnet werden. Die Änderungen bekommen Immobilienbesitzer bereits dieses Jahr zu spüren, auch wenn die neue Grundsteuer erst ab 2025 gültig ist.
Mit dem Ende der Einheitsbewertung schlagen die Finanzämter einen neuen Weg in der Berechnung des Grundstückswertes ein. Einen Weg, der Ungleichbehandlungen verhindern soll. Zudem soll das gesamte Grundsteuer-System durch die Reform unbürokratischer werden. Um das zu erreichen, müssen die Behörden relevante Objektdaten erheben und das erfordert die Mithilfe aller Grundstücks- und Immobilienbesitzer.
Unter Erbengemeinschaften gibt es oft einen Miterben, der Alleineigentümer der geerbten Immobilie sein möchte. Schön, wenn sich alle darauf einigen können. Das heißt aber auch, dass er die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft auszahlen muss. Was ist dabei wichtig? Und geht es wirklich so einfach?
Alle Miterben der Erbengemeinschaft müssen diesem Anliegen zustimmen. Die Auszahlungssumme des Anteils an der Erbimmobilie entspricht dem Marktwert. Allerdings hat nicht jeder Miterbe Anspruch auf eine Auszahlung. In diesem Fall kann der Erbteil nur verkauft werden.
Ist eine Wohnung erst mal vermietet, ist es schwer, diese an einen neuen Mieter zu vergeben. Problemmieter verursachen für Vermieter finanzielle Folgeschäden. Nicht umsonst wählen erfahrene Immobilienbesitzer oder Hausverwaltungen neue Mieter stets mit äußerster Sorgfalt aus. Doch nicht immer gelingt es, unzuverlässige Interessenten auszusieben und nicht alle Probleme lassen sich vorhersehen. Die Frage ist dann: Wie gehen Sie vor, wenn Ihnen durch unliebsame Mieter ernsthafter Schaden droht?
Die Gerichte werden aus Sicht vieler Vermieter als tendenziell mieterfreundlich wahrgenommen. Wer gerichtlich gegen einen Mieter vorgeht, rechnet sich daher oft schlechte Chancen aus. Das ist jedoch übertrieben. In den meisten Fällen sind konsequente rechtliche Schritte unter Einschaltung eines auf Mietrecht spezialisierten Fachanwalts letztendlich der beste Weg.
Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind Service und Routine einer professionellen Hausverwaltung unverzichtbar. Die Aufgaben, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung einer Immobilie gehören, erfordern umfangreiche Expertise auf juristischem, kaufmännischem und technischem Gebiet.
Zu den regelmäßig anfallenden Verwaltungsaufgaben gehören unter anderem die Mietbuchhaltung, Erstellung von Jahresabrechnungen, Betriebs- und Heizkostenabrechnungen. Die Bearbeitung von Mieteranliegen, die Ausstellung und Anpassung von Mietverträgen, die Durchführung von Wohnungsbesichtigungen sowie die Abnahmen und Übergaben von Wohnungen.