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Die Scheidungsimmobilie: Das sollten Eigentümer beachten

Bild: Die Scheidungsimmobilie: Das müssen Eigentümer beachten
Foto: © ryanking999/Depositphotos.com

Marmor, Stein und Eisen wie manche Liebe bricht ... Für die Betroffenen oft tragisch. Gerade Kinder leiden unter der Trennung der Eltern. Eine Scheidung ist eine große emotionale Belastung: Das gemeinsame Sorgerecht und der Umgang mit den Kindern muss geklärt sowie Unterhaltszahlungen vereinbart werden. Gemeinsame Versicherungen müssen aufgelöst werden und oft auch noch die gemeinsame Immobilie. Was gibt es bei einem solchen Scheidungsobjekt für die Verkäufer zu beachten?

Grundsätzlich versteht man unter einer Scheidungsimmobilie das Haus oder die Wohnung, welche die Eheleute vor der Scheidung gemeinsam bewohnten. Kommt es zur Trennung oder Scheidung erfolgt keine automatische Aufteilung der Vermögensanteile – die eigentumsrechtliche Situation bleibt zunächst unverändert. Dies gilt sowohl für die Immobilie als auch für ein eventuelles Darlehen – es bleibt bis zur vollständigen Tilgung bestehen.

Möchten aber nun die frisch Geschiedenen ihre Eigentumsgemeinschaft auflösen, haben sie zwei Möglichkeiten: Eine notariell unterzeichnete Vereinbarung oder mindestens eine der beiden Parteien beantragt ein gerichtliches Teilungsversteigerungsverfahren. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Zwangsversteigerung. Solche Verfahren sind teuer und riskant. Denn häufig wird dort das selbstgebaute oder mühsam und langwierig finanzierte Eigenheim zum Schnäppchenpreis verscheuert. Das führt zu zusätzlichem und vermeidbarem Frust.

Deshalb entscheiden sich viele Betroffene für einen Trennungs- oder Scheidungsfolgenvertrag. Der erlaubt es beiden Parteien, zu einer einvernehmlichen Einigung zu kommen. Dadurch werden zeit- und kostenintensive Streitigkeiten und weitere psychische Belastungen vermieden. Doch auch hier lauern Gefahren. Denn nicht selten entscheiden sich die Ex-Partner dazu, aus der Immobilie auszuziehen. Zu viele Erinnerungen, zu viele Emotionen. In der Folge wird das Objekt zum Verkauf angeboten.
Hier wittern Käufer ihre große Chance. Denn sie wissen, dass die Besitzer meist nur wenig Zeit für den Verkauf haben: Die Mieten für die Ersatzwohnungen, Anwaltskosten und Hypothekenraten drücken auf das Budget. Oft ist die Immobilie auch nicht mehr in dem besten optischen Zustand: Der Rasen ist nicht gemäht und das Laub schon lang nicht mehr gerecht. Auch kommen die Besitzer häufig nicht auf denselben Nenner, was den Preis beziehungsweise den Verhandlungsspielraum betrifft. Ein leichtes Spiel für potenzielle Käufer. Sie haben in der Folge plötzlich sehr viel Zeit, während sie bei den Besitzern knapp wird.

Viele Menschen wenden sich in einer solchen Situation an einen Makler. Dieser kann als neutraler Mittler zwischen beiden Parteien fungieren, eventuell unrealistischen Preisvorstellungen der Besitzer begegnen und vor allem objektiv mit den Käufern verhandeln. Dank ihrer langjährigen Erfahrung kennen Makler auch alle Tricks und Kniffe der Kaufinteressenten und lassen sich davon nicht aus der Ruhe bringen.

Wenn Sie mehr dazu erfahren möchten, wenden Sie sich für ein individuelles und unverbindliches Beratungsgespräch an uns.

Undine Staritz, Inh. von Staritz Immobilien, ist seit 2001 in Glienicke /Nb. tätig und kooperiert hier mit regional ansässigen Architekten /Planungsbüros, Hausbau- und Handwerksfirmen.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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