Dann zahl ich dich halt aus – wirklich so einfach?
Unter Erbengemeinschaften gibt es oft einen Miterben, der Alleineigentümer der geerbten Immobilie sein möchte. Schön, wenn sich alle darauf einigen können. Das heißt aber auch, dass er die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft auszahlen muss. Was ist dabei wichtig? Und geht es wirklich so einfach?
Alle Miterben der Erbengemeinschaft müssen diesem Anliegen zustimmen. Die Auszahlungssumme des Anteils an der Erbimmobilie entspricht dem Marktwert. Allerdings hat nicht jeder Miterbe Anspruch auf eine Auszahlung. In diesem Fall kann der Erbteil nur verkauft werden.
Vor der Auszahlung Informationen einholen
Bevor sich Erben für eine Auszahlung entscheiden, sollte der Marktwert der Immobilie professionell ermittelt werden. Hier kann ein regionaler Immobilienmakler oder ein Sachverständiger helfen. Der Immobilienprofi wird nach einem geprüften Bewertungsverfahren vorgehen. Entweder wird das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Vergleichswertverfahren verwendet. Welche Methode angewendet wird, hängt von der Immobilie ab.
Welche Auszahlungssummen können auf mich zukommen?
Je nach Immobilienwert fällt die auszuzahlende Summe unterschiedlich aus. Bei einer Marktlage mit großer Nachfrage, geringem Angebot und somit hohen Immobilienpreisen kann der Wert der Erbimmobilie in die Millionen gehen. Wer keine finanziellen Rücklagen hat, um die Auszahlungssummen zu stemmen, kann versuchen, sich bei Banken und anderen Finanzierungspartnern ein Darlehen genehmigen zu lassen.
Auszahlung vertraglich festhalten
Konnte sich der Erbe, der gerne Alleineigentümer der Erbimmobilie werden möchte, mit den anderen Erben auf die Auszahlung der Erbanteile einigen, werden alle Bedingungen und Details in einem Auseinandersetzungsvertrag schriftlich festgehalten.
Vorteile einer Auszahlung
Wer von sehr hohen Freibeträgen und anderen steuerlichen Begünstigungen profitiert, für den kann eine Ausschüttung wirtschaftlich vorteilhaft sein. Erben, die geringere Steuerfreibeträge haben und mehr Erbschaftssteuern zahlen müssen, nützt der Verkaufserlös der Erbimmobilie finanziell mehr als die Auszahlung an die Miterben.
Ob sich die Auszahlung lohnt, kann ein hiesiger Immobilienexperte beantworten. Häufig haben Makler Kontakte zu regionalen Erbrechtsexperten. Auch bei Streitigkeiten unter den Erbberechtigten kann der Immobilienmakler als Mediator fungieren und mit allen Erben nach einer gemeinsamen Lösung suchen. Entscheidet sich die Erbengemeinschaft dann einstimmig für den Verkauf, kann der Makler als Verkaufs- und Vermarktungsprofi diese Aufgabe übernehmen.
Sie wollen wissen, was Ihre Immobilie wirklich wert ist? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern.
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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Fall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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