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Was bringt das neue Maklergesetz?

Foto: Das neue Maklergesetz
Was bringt das neue Maklergesetz?

Das neue Maklergesetz ist da. Im Wesentlichen beinhaltet es eine nun einheitliche Regelung für ganz Deutschland, wie die Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer aufzuteilen ist. Beide tragen zukünftig jeweils die Hälfte der Provision.

In vielen Regionen Deutschlands war die paritätische Teilung der Courtage vor dem neuen Maklergesetz üblich, aber gerade in Metropolen wie Hamburg und Berlin zahlten in der Regel nur die Käufer die Maklerprovision. Diese sogenannte Außenprovision wird nun durch das neue Gesetz abgeschafft. Dies jedenfalls für Wohnimmobilien. Damit soll verhindert werden, dass die Maklerkosten einseitig auf den Käufer abgewälzt werden. Der Handel mit Mietshäusern, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Logistik- oder Büroräumen ist von dem neuen Maklergesetz nicht betroffen. Die Neuregelung gilt nur für den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Selbstnutzer.

Innenprovision weiterhin erlaubt

Wie bei den meisten Regeln gibt es aber auch beim neuen Maklergesetz eine Ausnahme. Als einzige zulässige Abweichung kann in Zukunft weiterhin eine Innenprovision vereinbart werden, bei der die Maklerkosten vollständig vom Verkäufer übernommen werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Immobilienmakler voll und ganz seinem Auftraggeber. Ein Modell, das für Verkäufer unter Umständen durchaus Vorteile bringt, denn der Makler ist damit nicht mehr an seiner Rolle als neutraler Vermittler gebunden. Somit kann er zum Beispiel bei Kaufpreisverhandlungen uneingeschränkt die Interessen seines Auftraggebers vertreten.

Schriftliche Dokumentation ist Pflicht

Mündliche Absprachen gehören nun der Vergangenheit an und verlieren ihre Gültigkeit. Mit dem neuen Gesetz ist es jetzt Pflicht, die vereinbarten Maklerleistungen in jedem Fall schriftlich zu dokumentieren. Getroffene Vereinbarungen müssen in Textform festgehalten werden. Vorschriften über die konkrete Höhe der Maklerprovision beinhaltet das neue Gesetz nicht. Diese wird in Zukunft frei ausgehandelt und entsprechend im Maklervertrag fixiert. Das heißt also, die zukünftige Höhe der Maklerprovision richtet nach den vereinbarten Leistungen des Maklers. Das hat für den Käufer den Vorteil der Transparenz, denn auch für ihn bleibt es so überprüfbar, welche Provision von Anfang an ausgehandelt war.

Warum lohnt sich gerade jetzt ein Verkauf mit Makler?

Auch wenn die neue Gesetzgebung den einen oder anderen Verkäufer möglicherweise dazu verleitet, auf eigene Faust zu verkaufen, ist dies aber nach wie vor keine gute Idee. In allen Phasen des Immobilienverkaufs sind langjährige Marktkenntnis und Erfahrung die entscheidenden Erfolgsfaktoren. Ein Verkauf in Eigenregie, ohne professionelle Begleitung, ist erstens nur mit sehr hohem Einsatz an Zeit und Aufwand möglich und bedeutet zweitens ein größeres Risiko, dass der gewünschte Verkaufserfolg entweder gar nicht zustande kommt oder dass der erzielte Verkaufspreis weit hinter den Möglichkeiten des Marktes zurückbleibt.

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Weitere Informationen finden Sie hier:

https://ivd.net/fachthemen/provisionsteilung/

https://unternehmen.focus.de/provisionsteilung.html

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/maklerkosten-werden-kuenftig-geteilt-1752916

Neues Gesetz zur Maklerprovision

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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