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Den Ruhestand mit einer Immobilienrente absichern.

In Deutschland ist die Leibrente im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (BGB § 759 ff). Der Verkauf der eigenen Immobilie gegen Rentenzahlung (Immobbilienrente) ist eine interessante Alternative zu dem üblichen Immobilienverkauf gegen Einmalzahlung.

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