Gemeinschafts- und Sondereigentum
Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt nicht nur die Wohnung selbst (das sogenannte Sondereigentum), sondern auch Gemeinschaftseigentum. Dazu gehören beispielsweise Anteile am Grundstück, am Treppenhaus, an Strom- und Wasserleitungen. Für die ordnungsgemäße Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sind alle Eigentümer gemeinsam zuständig. Der damit verbundene Aufwand lässt sich jedoch in Eigenregie kaum überblicken. Eine professionelle Hausverwaltung...
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