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Immobilien-Bewertung

Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert (Marktwert) wird laut Baugesetzbuch § 194 durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Wann benötigt man ein Verkehrswertgutachten?

Baugesetzbuch: 3. Kapitel - Sonstige Vorschriften (§§ 192 - 232) 1. Teil - Wertermittlung (§§ 192 - 199)

  • Preisverhandlungen für den Kauf oder Verkauf
  • Ermittlung der Wertsteigerung durch Um-/Ausbau und Modernisierung
  • Überprüfung der Wohngebäudeversicherung
  • Vermögensaufstellungen
  • Erbschaftsregelungen
  • Besteuerung einer Erbschaft

Unsere durchgeführten Wertermittlungen erfolgen nach Sprengnetter. Die Bezeichnung „Sachverständige/-r" bzw. „Gutachter/-in" ist in Deutschland nicht geschützt.

Wertexpertise

Sehr oft wird kein umfangreiches Sachverständigengutachten benötigt. In diesen Fällen reicht eine einfache Bewertungsdienstleistung in Form einer Wertexpertise aus. Diese ist besonders effizient und bietet dennoch eine sichere  Werteinschätzung Ihrer Immobilie. Die Wertexpertise entspricht der Vorgabe in § 8 Abs. 1 Satz 3 ImmoWertV und kann bei Bedarf als Basis für ein Sachverständigengutachten dienen.

§ 8 Abs. 1 Satz 3 ImmoWertV
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie beispielsweise eine wirtschaftliche Überalterung, ein überdurchschnittlicher Erhaltungszustand, Baumängel oder Bauschäden sowie von den marktüblich erzielbaren Erträgen erheblich abweichende Erträge können, soweit dies dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entspricht, durch marktgerechte Zu- oder Abschläge oder in anderer geeigneter Weise berücksichtigt werden.

Wann benötigt man ein Bewertung der Immobilie?

  • Preisverhandlungen für den Kauf oder Verkauf
  • Ermittlung der Wertsteigerung durch Um-/Ausbau und Modernisierung
  • Überprüfung der Wohngebäudeversicherung
  • Vermögensaufstellungen
  • Erbschaftsregelungen
  • Besteuerung einer Erbschaft

Unsere durchgeführten Wertermittlungen erfolgen nach Sprengnetter. Die Bezeichnung „Sachverständige/-r" bzw. „Gutachter/-in" ist in Deutschland nicht geschützt.

Unsere durchgeführten Wertermittlungen erfolgen nach Sprengnetter. Die Bezeichnung „Sachverständige/-r" bzw. „Gutachter/-in" ist in Deutschland nicht geschützt.

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