Glienicke hat einen ersten qualifizierten Mietspiegel
Der qualifizierte Mietspiegel wurde am 23.12.2020 veröffentlicht und gilt ab dem 01.01.2021. Er bietet eine Übersicht über den durchschnittlich gezahlten Mietzins für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich des energetischen Ausbaus und Zustands für Glienicke. Diese ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich aus den Mieten der letzten sechs Jahre zusammen. Bei den Mietpreisangaben im Mietspiegel handelt es sich um monatliche Nettokaltmieten in EUR pro Quadratmeter Wohnfläche. Er variiert je nach Wohnungsgröße und Baujahr zwischen 5,01 und 9,04 €/m².
Bei Neuvermietung darf nach § 556d BGB die Nettokaltmiete nur maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Keine Regelung ohne Ausnahmen. Nicht betroffen sind:
- Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet sind
- modernisierte Wohnungen (Modernisierungskosten müssen circa ein Drittel der Kosten für einen vergleichbaren Neubau betragen)
- vermietete Wohnungen, die höher als die aktuell zulässige Miete vermietet sind. Hier darf die Miete bis zur Höhe der Vormiete vertraglich vereinbart werden, wenn sie innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Mietverhältnisses bereits bestand.
Der Mietspiegel in Deutschland ist eine der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau. Dadurch bestimmt fallen nicht alle Wohnungen in den Anwendungsbereich des Mietspiegels. Ferner ist der Glienicker Mietspiegel vom 23.12.2020 nur mittelbar bei Vermietung in besonderen Wohnraumverhältnissen anwendbar.
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{snippet rechtlicher-hinweis}Mietspiegel für Glienicke/Nordbahn
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