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Die Hausordnung – Warum sie für Eigentümer wichtig ist

Foto: Wohnanlage mit Mehrfamilienhäuser
Die Hausordnung – Warum sie für Eigentümer wichtig ist

Wo sich viele Menschen einen gemeinsamen Raum teilen, da treten gelegentlich auch Uneinigkeiten auf. Um diese Konflikte zu regeln oder ihnen vorzubeugen, gibt es die Hausordnung. Für Sie als Vermieter kann sie ein wirksames Instrument sein, denn sie gewährleistet einen schonenden Umgang mit Ihrem Eigentum und schafft auch bei Ihren Mietern eine Atmosphäre, in der sich alle langfristig wohlfühlen.

Konflikte in Mehrfamilienhäusern sind zum Beispiel oft der Kinderwagen im Hausflur, laute Musik, die Mülltrennung oder der verschmutzte Treppenflur. Hier sollten Sie als Vermieter klare Vorgaben schaffen. Die Hausordnung kann für ein rücksichtsvolles Miteinander der Bewohner sorgen und gleichzeitig die Rechte des Einzelnen so wenig wie möglich einschränken. Die richtige Balance aus beidem sichert langfristige Mietverhältnisse.

In welcher Form wird die Hausordnung aufgestellt?

Es gibt zwei Typen von Hausordnungen. Die Hausordnung kann Bestandteil des Mietvertrages sein oder sich als Aushang im Haus befinden. In beiden Fällen legen die Eigentümer oder Vermieter darin Bestimmungen für die Nutzung des Gebäudes fest. Ist die Hausordnung Teil des Mietvertrages, gelten jedoch andere Bedingungen, als wenn sie nur als Aushang vorhanden ist. So dürfen dann im Mietvertrag spezielle Pflichten für den jeweiligen Mieter festgelegt werden. Jede Änderung muss schriftlich durch den Mieter zugestimmt werden. Liegt die Hausordnung als Aushang vor, dürfen darin nur allgemeine Pflichten enthalten sein, die für alle Bewohner gleichermaßen gelten. Hier dürfen Vermieter ohne Zustimmung der Mieter Regelungen ändern oder neue hinzufügen, allerdings keine Rechte oder Verpflichtungen neu definieren oder festlegen. Die Einhaltung der Hausordnung können nicht nur Eigentümer, sondern auch alle Hausbewohner fordern.

Was wird in der Hausordnung geregelt?

Was die Hausordnung regelt, ist davon abhängig, ob sie Teil des Mietvertrages oder eine alle betreffende Anordnung ist. In einer allgemeinen Hausordnung können beispielsweise Ruhezeiten, Regeln für die Reinigung des Treppenhauses, das Abstellen von Fahrrädern und Kinderwagen sowie die Nutzungszeiten von gemeinschaftlichen Anlagen und Räumen festgelegt sein. Die Hausordnung als Teil des Mietvertrages kann darüber hinaus auch regeln, wie die Wohnung zu behandeln ist.

Was tun, wenn sich Mieter nicht an die Hausordnung halten?

Auch hier spielt wieder eine Rolle, ob die Hausordnung Teil des Mietvertrags ist oder ob es sich um eine allgemeine Anordnung handelt. Verstößt ein Mieter gegen Vorgaben, die zum Vertrag gehören, liegt ein Vertragsbruch vor. Daraufhin können Eigentümer den Mieter zunächst abmahnen und ihm bei wiederholten Verstößen auch kündigen. Bei einem Aushang kann der Vermieter keine Abmahnung aussprechen. Jedoch kann bei wiederholten Verstößen eine Störung des Hausfriedens angenommen werden, die den Eigentümer unter bestimmten Umständen ebenfalls zur Kündigung berechtigt.

Undine Staritz - Immobilien

Sie sind sich unsicher bei der Aufstellung einer Hausordnung? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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Weitere Informationen:

https://www.t-online.de/heim-garten/wohnen/id_67399476/hausordnung-im-mietrecht-was-vermieter-nicht-vorschreiben-duerfen.html

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/07758/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-hausordnung-was-gilt-es-fuer-mieter-und-vermieter-zu-beachten_085916.html

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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