Grafik: Junge Leute bei einem Wasserschaden an der Wohnzimmerdecke
Mit Mängeln besser offen umgehen

Auch trotz geringem Immobilienangebot inspizieren Interessenten Immobilien ganz genau. Sie hoffen, mit dem Aufspüren von Mängeln den Verkaufspreis senken zu können. Immobilienverkäufer, welche die Schwächen der Immobilie dagegen offen kommunizieren, haben höhere Chancen, ihre Preisvorstellungen zu erreichen.

Die meisten Verkäufer haben einen Wunschpreis, zu dem sie ihren Besitz verkaufen möchten. Sie fürchten jedoch, dass Kaufinteressenten versuchen, den Preis nach unten zu verhandeln. Um potenziellen Käufern nicht noch zusätzlich Gründe dafür zu liefern, weisen Immobilienverkäufer gerne nicht auf Mängel hin. Das hat jedoch oft den gegenteiligen Effekt.

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Foto: Vertragsbesprechung
Der Immobilienkaufvertrag

Der Abschluss einer Immobilientransaktion ist und bleibt der Kaufvertrag. Hierbei gibt es einiges zu beachten. Nicht umsonst ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Kaufvertrag von einem Notar beurkundet werden muss. Schließlich ist der Erwerb und Verkauf einer Immobilie für viele Menschen die größte finanzielle Transaktion ihres Lebens. Bei Fehlern kann sogar eine Rückabwicklung des Vertrages drohen.

Der unterschriebene Kaufvertrag besiegelt, dass Verkäufer und Käufer sich bei der Immobilientransaktion einig geworden sind. Dieser wird zwar vom Notar aufgesetzt, dennoch ist es ratsam, sich vorher von einem Immobilienprofi beraten zu lassen. Ein Profi-Makler weiß, auf welche Formulierungen Sie bei einem Vertrag achten müssen und welche zusätzlichen Vereinbarungen aufgenommen werden sollten. Erfahren Sie hier zum Beispiel, was unter anderem unbedingt in den Kaufvertrag gehört.

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Fotomontage: Mietpreisspiegel Glienicke/Nordbahn
Glienicke hat einen ersten qualifizierten Mietspiegel

Der qualifizierte Mietspiegel wurde am 23.12.2020 veröffentlicht und gilt ab dem 01.01.2021. Er bietet eine Übersicht über den durchschnittlich gezahlten Mietzins für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich des energetischen Ausbaus und Zustands für Glienicke. Diese ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich aus den Mieten der letzten sechs Jahre zusammen. Bei den Mietpreisangaben im Mietspiegel handelt es sich um monatliche Nettokaltmieten in EUR pro Quadratmeter Wohnfläche. Er variiert je nach Wohnungsgröße und Baujahr zwischen 5,01 und 9,04 €/m².

Bei Neuvermietung darf nach § 556d BGB die Nettokaltmiete nur maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Keine Regelung ohne Ausnahmen. Nicht betroffen sind:

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Foto: Das neue Maklergesetz
Was bringt das neue Maklergesetz?

Das neue Maklergesetz ist da. Im Wesentlichen beinhaltet es eine nun einheitliche Regelung für ganz Deutschland, wie die Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer aufzuteilen ist. Beide tragen zukünftig jeweils die Hälfte der Provision.

In vielen Regionen Deutschlands war die paritätische Teilung der Courtage vor dem neuen Maklergesetz üblich, aber gerade in Metropolen wie Hamburg und Berlin zahlten in der Regel nur die Käufer die Maklerprovision. Diese sogenannte Außenprovision wird nun durch das neue Gesetz abgeschafft. Dies jedenfalls für Wohnimmobilien. Damit soll verhindert werden, dass die Maklerkosten einseitig auf den Käufer abgewälzt werden. Der Handel mit Mietshäusern, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Logistik- oder Büroräumen ist von dem neuen Maklergesetz nicht betroffen. Die Neuregelung gilt nur für den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Selbstnutzer.

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