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Glienicke hat einen ersten qualifizierten Mietspiegel

Fotomontage: Mietpreisspiegel Glienicke/Nordbahn
Glienicke hat einen ersten qualifizierten Mietspiegel

Der qualifizierte Mietspiegel wurde am 23.12.2020 veröffentlicht und gilt ab dem 01.01.2021. Er bietet eine Übersicht über den durchschnittlich gezahlten Mietzins für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich des energetischen Ausbaus und Zustands für Glienicke. Diese ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich aus den Mieten der letzten sechs Jahre zusammen. Bei den Mietpreisangaben im Mietspiegel handelt es sich um monatliche Nettokaltmieten in EUR pro Quadratmeter Wohnfläche. Er variiert je nach Wohnungsgröße und Baujahr zwischen 5,01 und 9,04 €/m².

Bei Neuvermietung darf nach § 556d BGB die Nettokaltmiete nur maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Keine Regelung ohne Ausnahmen. Nicht betroffen sind:

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Was bringt das neue Maklergesetz?

Foto: Das neue Maklergesetz
Was bringt das neue Maklergesetz?

Das neue Maklergesetz ist da. Im Wesentlichen beinhaltet es eine nun einheitliche Regelung für ganz Deutschland, wie die Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer aufzuteilen ist. Beide tragen zukünftig jeweils die Hälfte der Provision.

In vielen Regionen Deutschlands war die paritätische Teilung der Courtage vor dem neuen Maklergesetz üblich, aber gerade in Metropolen wie Hamburg und Berlin zahlten in der Regel nur die Käufer die Maklerprovision. Diese sogenannte Außenprovision wird nun durch das neue Gesetz abgeschafft. Dies jedenfalls für Wohnimmobilien. Damit soll verhindert werden, dass die Maklerkosten einseitig auf den Käufer abgewälzt werden. Der Handel mit Mietshäusern, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Logistik- oder Büroräumen ist von dem neuen Maklergesetz nicht betroffen. Die Neuregelung gilt nur für den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Selbstnutzer.

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Was tun, wenn die Immobilie in der Scheidung noch nicht abgezahlt ist?

Foto: Immobilie in der Scheidung
Was tun, wenn die Immobilie in der Scheidung noch nicht abgezahlt ist?

Foto: Text

Für Immobilienbesitzer sind eine Scheidung und eine Vermögensauseinandersetzung oft nicht einfach. Denn die Frage ist, wie der gemeinsame Besitz geteilt werden soll. Eine Immobilie lässt sich nicht so einfach halbieren wie bares Geld. Wurde der Erwerb des Grundbesitzes finanziert und noch nicht abgezahlt, verkompliziert dieser Umstand die Scheidung zusätzlich.

Wer haftet für den Kredit?

Grundsätzlich ist jeder Kreditnehmer zahlungspflichtig. Dabei spielt das Eheverhältnis keine Rolle. Hat nur einer der Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben, so ist auch dieser für die Rückzahlung verantwortlich. Der andere Partner haftet prinzipiell nicht mit, selbst wenn er mit im Grundbuch steht.

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So finden Sie den richtigen Mieter

Grafik: So finden Sie den richtigen Mieter
So finden Sie den richtigen Mieter

Viele Vermieter in den Ballungszentren können sich vor lauter Interessenten gar nicht retten. Die große Herausforderung ist es dann, Hunderte von Menschen durch eine Wohnung zu führen und unter ihnen den passenden Mieter auszuwählen. Im Gegensatz dazu dauert es in den ländlichen Regionen oft länger, bis sich überhaupt jemand findet, der die diese mieten möchte. Wer die Sache professionell und in der richtigen Reihenfolge angeht, kann in jedem Fall die Vermarktungsdauer verkürzen und Leerstand vermeiden.

Um in kurzer Zeit den passenden Mieter zu finden, ist es wichtig, sich über drei Dinge Klarheit zu verschaffen.

Nachfrage , Wert und Zielgruppe.

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Die Hausordnung – Warum sie für Eigentümer wichtig ist

Foto: Wohnanlage mit Mehrfamilienhäuser
Die Hausordnung – Warum sie für Eigentümer wichtig ist

Wo sich viele Menschen einen gemeinsamen Raum teilen, da treten gelegentlich auch Uneinigkeiten auf. Um diese Konflikte zu regeln oder ihnen vorzubeugen, gibt es die Hausordnung. Für Sie als Vermieter kann sie ein wirksames Instrument sein, denn sie gewährleistet einen schonenden Umgang mit Ihrem Eigentum und schafft auch bei Ihren Mietern eine Atmosphäre, in der sich alle langfristig wohlfühlen.

Konflikte in Mehrfamilienhäusern sind zum Beispiel oft der Kinderwagen im Hausflur, laute Musik, die Mülltrennung oder der verschmutzte Treppenflur. Hier sollten Sie als Vermieter klare Vorgaben schaffen. Die Hausordnung kann für ein rücksichtsvolles Miteinander der Bewohner sorgen und gleichzeitig die Rechte des Einzelnen so wenig wie möglich einschränken. Die richtige Balance aus beidem sichert langfristige Mietverhältnisse.

In welcher Form wird die Hausordnung aufgestellt?

Es gibt zwei Typen von Hausordnungen. Die Hausordnung kann Bestandteil des Mietvertrages sein oder sich als Aushang im Haus befinden. In beiden Fällen legen die Eigentümer oder Vermieter darin Bestimmungen für die Nutzung des Gebäudes fest. Ist die Hausordnung Teil des Mietvertrages, gelten jedoch andere Bedingungen, als wenn sie nur als Aushang vorhanden ist. So dürfen dann im Mietvertrag spezielle Pflichten für den jeweiligen Mieter festgelegt werden. Jede Änderung muss schriftlich durch den Mieter zugestimmt werden. Liegt die Hausordnung als Aushang vor, dürfen darin nur allgemeine Pflichten enthalten sein, die für alle Bewohner gleichermaßen gelten. Hier dürfen Vermieter ohne Zustimmung der Mieter Regelungen ändern oder neue hinzufügen, allerdings keine Rechte oder Verpflichtungen neu definieren oder festlegen. Die Einhaltung der Hausordnung können nicht nur Eigentümer, sondern auch alle Hausbewohner fordern.

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