Hier finden Sie Informationen rund um die Immobilie. Neben News die uns am Herzen liegen, finden Sie hier auch die regionalen Bodenrichtwerte, Ortsbeschreibungen sowie unter den WebLinks Internetadressen, die auch für Sie interessant seien könnten.

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Foto: Eigenständig auch im Alter
Eigenständig auch im Alter durch barrierefreien Umbau & Modernisierung Ihrer Immobilie

Die Kinder sind aus dem Haus, das Treppensteigen wird zur Herausforderung und die Gartenarbeit, fällt immer schwerer. Die Zweifel, ob die eigene Immobilie für die kommenden Jahre noch das Richtige ist, werden damit größer. Ein sicheres und bequemes Zuhause wird gerade im Alter immer wichtiger und nicht alle Wohnungen sind altersgerecht. Viele Immobilienbesitzer fragen sich deshalb, ob sie ihr Haus umbauen oder verkaufen sollten.

Baumaßnahmen können kostspielig sein. Sollten die eigenen Rücklagen nicht ausreichen, bieten einige Banken hierfür spezielle Kredite, die auch mit Förderprogrammen für barrierefreien Umbau & Modernisierung kombiniert werden können, an.

Weiterlesen: Barrierefrei: Eigenständig auch im Alter

Staritz - Immobilien: Baukindergeld
Baukindergeld: Die Förderung läuft vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020

Familien und Allein­erziehende mit Kindern haben es damit leichter ein eigenes Haus oder eine Eigentums­wohnung zu erwerben. Das Baukindergeld beträgt pro Kind 12.000 Euro. und wird in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro ausgezahlt. Die Förderung läuft vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020 und ist selbstverständlich an Bedingungen gebunden und muss beantragt werden. Antragsteller die bereits über eine selbstgenutzte Wohnung verfügen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Kinder müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt sein und im Haushalt des Antragstellers leben. Weiterhin muss eine entsprechende Kindergeldberechtigung vorliegen. Kinder, die nach Antragstellung geboren oder in den Haushalt aufgenommen werden sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weiterlesen: Das Baukindergeld

Wer von einer Stadt in eine andere ziehen will oder jetzt plant, eine Immobilie zu kaufen bzw. zu verkaufen, braucht vor allem Orientierung über die Preisentwicklung. Grundsätzlich ist es richtig, einen Fachmann zu fragen, der sich vor Ort auskennt. Die Preise differieren manchmal sogar von Straße zu Straße. Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den einzelnen Bundesländern können dafür nur einen ersten Anhaltspunkt liefern. Bei der Expertensuche vor Ort kann der Immobilienverband Deutschland (IVD) weiterhelfen.

Weiterlesen: Seit einigen Jahren steigen die Immobilienpreise.

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg haben ihre aktuellen Daten zum Stichtag 31.12.2016 veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte für Glienicke bleiben weiterhin auf einem hohen Niveau und sind dabei teilweise stark gestiegen. In Zwei Ortsteilen ist der Bodenrichtwert bis auf 300 €/m2 gestiegen. Laut Gutachterausschuss bewegen sich die aktuellen Bodenrichtwerte für Glienicke zwischen 180 und 300 €/m2. Die Nachfrage nach Immobilien in Glienicke, die zum Kauf angeboten werden, wird auch 2017 hoch bleiben. Glienicke profitiert hier zweifelsfrei von der Nähe zu Berlin.

Weiterlesen: Wie entwickeln sich die Immobilienpreise 2017 in Glienicke / Nb

Der Gesetzgeber will Sie schützen, egal wie umständlich und mißverständlich die Handhabung dafür ausfällt. Hintergrund ist die neuste Version des Verbraucherrechts.

Sie kennen doch bestimmt das Widerrufsrecht schon aus anderen Bereichen, z. B. aus dem Online-Handel. Nach dem Willen der EU gilt dies nun auch für Maklerverträge, die mit Verbrauchern im Fernabsatz (E-Mail, Fax, Telefon, Internet etc.) oder außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen werden (Verbraucher-rechterichtlinie 2011/83/EU).

Darum ist seit dem 13. Juni 2014 jeder Makler vom Gesetzgeber (BGBl. Teil I 2013 Nr. 58, S. 3642) verpflichtet, jeden Immobilieninteressenten über sein Widerrufsrecht zu belehren. Auch wenn der Interessent sich erst einmal unverbindlich informieren will, schließt er bereits einen Maklervertrag, wenn er die Leistung des Maklers (Informationen, Exposé, Besichtigung etc.) in Anspruch nehmen will und die Provisionspflicht bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages informiert wurde.

Richtig, Sie wollen sich nur informieren und nicht gleich kaufen. Diesen wesentlichen Unterschied übersieht der Gesetzgeber und die aktuelle Rechtsprechung für Sie großzügig.

Weiterlesen: Warum ist es mit dem Expose so kompliziert?

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