Unter Erbengemeinschaften gibt es oft einen Miterben, der Alleineigentümer der geerbten Immobilie sein möchte. Schön, wenn sich alle darauf einigen können. Das heißt aber auch, dass er die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft auszahlen muss. Was ist dabei wichtig? Und geht es wirklich so einfach?
Alle Miterben der Erbengemeinschaft müssen diesem Anliegen zustimmen. Die Auszahlungssumme des Anteils an der Erbimmobilie entspricht dem Marktwert. Allerdings hat nicht jeder Miterbe Anspruch auf eine Auszahlung. In diesem Fall kann der Erbteil nur verkauft werden.
Weiterlesen: Dann zahl ich dich halt aus – wirklich so einfach?
Jedes Jahr müssen Eigentümer die Grundsteuer an das Finanzamt entrichten. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 muss diese aber neu berechnet werden. Die Änderungen bekommen Immobilienbesitzer bereits dieses Jahr zu spüren, auch wenn die neue Grundsteuer erst ab 2025 gültig ist.
Mit dem Ende der Einheitsbewertung schlagen die Finanzämter einen neuen Weg in der Berechnung des Grundstückswertes ein. Einen Weg, der Ungleichbehandlungen verhindern soll. Zudem soll das gesamte Grundsteuer-System durch die Reform unbürokratischer werden. Um das zu erreichen, müssen die Behörden relevante Objektdaten erheben und das erfordert die Mithilfe aller Grundstücks- und Immobilienbesitzer.
Weiterlesen: Grundsteuer 2022 – was die Reform für Eigentümer bedeutet
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Das Editorial aus dem Immobilienmagazin / Ausgabe 16 III
In der Regel wollen Käufer von Immobilien diese preiswert erwerben. Bei den Verkäufern ist es genau umgekehrt. Sie wollen den bestmöglichen Preis für ihre Immobilie erhalten. Legitim ist beides.
Laut Wirtschaftswissenschaft bestimmen Angebot und Nachfrage die Preise für Waren und Dienstleistungen. Das trifft letztendlich auch bei Immobilien zu. Doch bei der Preisbildung von Bestandsimmobilien gibt es mindestens zwei Besonderheiten: Es sind in der Regel Unikate und die Lage ist für die Preisbildung bestimmend.
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