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Kann eine Teilung von einer selbst genutzten Immobilien Vorteile bringen?

Foto: Älteres Ehepaar beim entspannten Frühstück
Eine Teilung einer selbst genutzten Immobilien bringt Vorteile.

Eine zu große Immobilie ist für viele Menschen auf Dauer eine Belastung. Oft haben die Kinder das heimische Nest verlassen und die ehemaligen Kinderzimmer betreten Sie nur noch zum Putzen. Die Lösung kann eine Teilung Ihrer Wohnung bringen. So können Sie aus Ihrem inzwischen zu großen Haus Vorteile ziehen, denn ein neuer, unabhängiger Wohnbereich bietet Familienmitgliedern, Freunde oder Fremde Wohnraum.

Mitbewohnern bringen auch neue soziale Kontakte. Im Idealfall haben Sie sogar Hilfe bei der Bewältigung des Alltags. Vor allem für Alleinstehende ist das wichtig oder für Menschen, die häufig verreisen oder sich des Öfteren in ihrem Zweitwohnsitz aufhalten. Denn es bietet ihnen die Gewissheit, dass immer jemand da ist, der sich um das Haus kümmert. Außerdem bedeutet es eine Erleichterung im Unterhalt der Immobilie, da die Belastung geteilt wird - sowohl die Arbeit als auch das Finanzielle. Wer vermietet, verfügt zusätzlich über Mieteinnahmen.

Ein weiterer Vorteil kann die Unterbringung von Pflegekräften im „neuen Teil“ des Zuhauses. Eigentümer haben so die Möglichkeit, noch viele Jahre in ihrer eigenen Wohnung wohnen zu bleiben und das Wohnen im Pflegeheim zu vermeiden. Bei der Teilung sollte folgendes beachtet werden: Die Wohnung sollte idealerweise strikt voneinander getrennt sein. Hier ist nicht nur auf eine gute Schallisolierung und möglichst geringe Sichtbeziehungen zu achten wie zum Beispiel getrennte Eingänge. Auch die Zugänge zu den jeweiligen Wohnungen sollten getrennt sein. Am besten ist es, wenn sich Begegnungen und gegenseitige Wahrnehmung nicht aufzwingen. Für eine rechtsgültige Teilung benötigen Sie eine Teilungserklärung. Diese regelt, welche Flächen des Gebäudes oder des Grundstücks, zum Gemeinschaftseigentum gehören und welche zum Sondereigentum. Zusätzlich legt sie die Rechte und Pflichten der Bewohner fest. Eine rechtskräftige Teilungserklärung muss vom Notar beurkundet sein und ins Grundbuch eingetragen werden.

Zu den vergleichsweise geringeren Gebühren der Beurkundung fallen gegebenenfalls Kosten für den Umbau an. Um herauszufinden, ob sich eine Teilung wirklich lohnt, lassen Sie sich von einem Immobilien-Profi beraten.

Undine Staritz, Inh. von Staritz Immobilien, ist seit 2001 in Glienicke /Nb. tätig und kooperiert hier mit regional ansässigen Architekten /Planungsbüros, Hausbau- und Handwerksfirmen.

Foto: Adobe Stock © 121828450 Joyful senior citizen couple drinking coffee together in the kitchen Von zinkevych

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