Das Baukindergeld
Familien und Alleinerziehende mit Kindern haben es damit leichter ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu erwerben. Das Baukindergeld beträgt pro Kind 12.000 Euro. und wird in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro ausgezahlt. Die Förderung läuft vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020 und ist selbstverständlich an Bedingungen gebunden und muss beantragt werden. Antragsteller die bereits über eine selbstgenutzte Wohnung verfügen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Kinder müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt sein und im Haushalt des Antragstellers leben. Weiterhin muss eine entsprechende Kindergeldberechtigung vorliegen. Kinder, die nach Antragstellung geboren oder in den Haushalt aufgenommen werden sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf laut den Einkommensteuerbescheiden der Ehegatten, Lebenspartner oder Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem Kind 90.000 EURO nicht übersteigen. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um 15.000 EURO. Stellen Sie beispielsweise den Antrag im Jahre 2019, wird das Haushaltseinkommen der Jahre 2017 und 2018 herangezogen.
Sollte Ihr Haushaltseinkommen nach Antragstellung steigen oder die maßgebliche Grenze dadurch überstiegen werden, ist das ohne Auswirkung auf die Zahlung des Baukindergeldes. Das Baukindergeld muss auch nicht zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Baukindergeld: So funktioniert´s im KfW-Zuschussportal