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Immobilienwertermittlung im Vergleichswertverfahren

Grafik: Draufsicht - rosa Sparschwein mit einen schwarzen Taschenrechner auf Untergrund mit Symbolen
Immobilienwertermittlung im Vergleichswertverfahren

Die Wertermittlung beruht im Vergleichswertverfahren auf einem Vergleich mit dem aktuellen Marktwert ähnlicher Immobilien. Das ist allerdings komplizierter, als es zunächst erscheint. Laien suchen oft nur in veröffentlichten Kaufpreissammlungen nach kürzlich verkauften Immobilien in ihrer Nachbarschaft und erhoffen sich dort den richtigen Preis zu finden. Doch man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Auch wenn die Abbildung aktueller Marktbewegungen im Zentrum des Vergleichswertverfahrens steht, lassen professionelle Gutachter selbstverständlich immer auch den Zustand, die Ausstattung und die Lage der Immobilie mit in die Bewertung einfließen. Es dürfte einleuchten, dass sich nicht jede Immobilie zum selben Preis verkaufen lässt wie eine „ähnliche“ im gleichen Viertel.

Professionell bewerten kann nur ein Profi

Um die verschiedenen Bewertungsfaktoren im Vergleichswertverfahren richtig zu gewichten, bedarf es fundierter Kenntnisse des Verfahrens und des Immobilienmarktes auf lokaler Ebene. Dieses Know-how finden Sie bei Ihrem regionalen Qualitätsmakler, der seinerseits mit qualifizierten Sachverständigen als Gutachter zusammenarbeitet oder möglicherweise selber über eine entsprechende Ausbildung verfügt. Bei einer bloßen Orientierung an Ergebnislisten können Immobilienverkäufer hingegen deutlich daneben liegen, wenn es darum geht, einen Angebotspreis für die eigene Immobilie festzulegen.

Welche Objekte sind vergleichbar?

Zunächst schätzen professionelle Gutachter ab, ob ausreichend vergleichbare Objekte vorhanden sind und wie groß die Übereinstimmung mit der zu verkaufenden Immobilie tatsächlich ist. Gut miteinander vergleichbar sind Eigentumswohnungen im gleichen Haus oder in derselben Wohnanlage oder Reihenhäuser im selben Viertel. Hinsichtlich der Bausubstanz, Größe und Ausstattung treten oft kaum Abweichungen auf. Bei frei stehenden Ein- oder Zweifamilienhäusern sind individuelle Merkmale viel stärker zu berücksichtigen. Lässt eine größere Zahl vergleichbarer Verkaufsfälle eine qualitativ sichere Einschätzung zu, können die dabei erzielten Preise direkt als Grundlage für die Wertermittlung dienen. Sachverständige greifen auch auf ein indirektes Vergleichswertverfahren zurück, wobei segmentierte Durchschnittspreise aus der Vergangenheit, die aus Kaufpreissammlungen des örtlichen Gutachterausschusses oder aus der Bodenrichtwertkarte hervorgehen, zum Vergleich herangezogen werden.

Zuschläge und Abschläge

Die ermittelten Vergleichswerte werden dann um bestimmte Zu- und Abschläge vermehrt oder vermindert, je nachdem, in welchem Zustand sich die Immobilie befindet. Ausstattungsextras sowie die Lage werden berücksichtigt. Es ist nicht unerheblich, ob die Immobilie an einer viel befahrenen Hauptstraße liegt oder in einer ruhigen Nebenstraße. Bei Eigentumswohnungen können auch das Stockwerk, der Ausblick, die Ausrichtung (Nord- oder Südseite) und viele andere Faktoren in das Resultat des Wertgutachtens einfließen. Es ist beispielsweise ein Unterschied von rund 20 Prozent, ob eine vermietete Wohnung als Kapitalanlage verkauft wird oder bezugsfrei ist und der neue Eigentümer sofort einziehen kann.

Sie wollen Ihre Immobilie professionell bewerten lassen, wissen aber nicht, welches Verfahren sich dafür anbietet? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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Telefonisch errerichen Sie uns unter folgender Rufnummer: ‭+49 (0)33056 94800

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://sachverstaendiger-haus.de/blog/vergleichswertverfahren-kurz-erklaert/

https://de.wikipedia.org/wiki/Vergleichswertverfahren

https://www.praxiswissen-immobilien.de/vergleichswertverfahren/

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