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Das Ertragswertverfahren ist die qualifizierte Bewertung für Investmentimmobilien

Foto: Häuserzeile mit Mehrfamilienhäuser
Das Ertragswertverfahren ist die qualifizierte Bewertung für Investmentimmobilien

Wer über den Verkauf eines Mehrfamilienhauses oder einer vermieteten Immobilie nachdenkt, will auch den aktuellen Wert dieser wissen. Eine professionelle Wertermittlung ist Voraussetzung für die erfolgreiche Vermarktung. Versierte Profimakler nutzen für die Bewertung von Investmentimmobilien das Ertragswertverfahren.

Was genau steckt dahinter?

Auf dem Gebiet der Immobilienbewertung sind Eigentümer oft Nichtkundige. Als Investor beschäftigen Sie sich zwar mit Sicherheit, weitaus mehr mit den Wirtschaftsdaten Ihrer Immobilie als ein Selbstnutzer, das für gewöhnlich tut. Sie sollten nicht nur Ihre Mieteinnahmen im Verhältnis zu den Instandhaltungskosten und notwendigen Investitionen, sondern auch mögliche Wertsteigerungen oder -verluste im Blick behalten. Wie der korrekte Marktwert genau berechnet wird und welche Faktoren sich beim Ertragswertverfahren wertbestimmend auswirken, erschließt sich kühl kalkulierenden Kapitalanlegern nicht ohne Weiteres. Hierfür brauchen Sie einen Spezialisten mit ausreichend Routine. Erfahrene Qualitätsmakler sind hier die richtigen Ansprechpartner.

Verkauf ohne Bewertung? Lieber nicht!

Auf die Verwendung eines aufwendigen Bewertungsverfahrens zu verzichten, weil Sie glauben, Ihren Besitz auch ohne professionelle Wertermittlung an den Käufer bringen zu können, ist hingegen riskant. Genauso wie beim Verkauf selbst genutzter Immobilien bildet eine sorgfältige Bewertung bei Renditeobjekten die unentbehrliche Grundlage für den Verkaufserfolg. Denn wie Sie es auch anstellen: Ohne den exakten Marktwert zu kennen, können Sie gar nicht wissen, welchen Erlös Sie bei der Veräußerung erreichen sollten. Selbst bei einer Versteigerung bleibt für Sie dann unklar, ob der Höchstbietende Ihnen nun einen guten Preis zahlt oder einen viel zu niedrigen.

Der höchste ist nicht automatisch der beste Angebotspreis

Ein zu hoch angesetzter Verkaufspreis kann zu großen Problemen führen. Die Interessenten bleiben aus, die Vermarktung zieht sich in die Länge und die zwischenzeitliche Unterhaltung der Immobilie als auch Ihre fortgesetzten Verkaufsbemühungen kosten Ihnen weiterhin spürbare Summen. Am Ende wird dann der Verkaufspreis gezwungenerweise weit unter das Niveau, das bei guter Planung auf der Basis einer professionellen Bewertung möglich gewesen wäre verkauft.

Wie berechnet sich der Ertragswert?

In die Immobilienbewertung nach dem Ertragswertverfahren fließen als wesentliche Elemente ein: Der Bodenwert, der sogenannte Gebäudeertragswert (entspricht im Wesentlichen der Mietrendite), der örtliche Liegenschaftszins und die (hypothetische) Restnutzungsdauer des Gebäudes. In diesen letzten beiden Größen finden sich letztlich die wertbestimmenden Faktoren Lage und Zustand der Immobilie wieder. Die auf den ersten Blick etwas verwirrend komplizierte Formel bringt die Aspekte des Risikos zukünftiger Mietausfälle und Wertverluste durch Schäden oder Abnutzung der Gebäudesubstanz zur Geltung. Somit berücksichtigt das Ertragswertverfahren neben der aktuellen Rendite auch ein zweites, für Investoren gleichermaßen zentrales Kriterium, die langfristige Wertstabilität der Immobilie. So kompliziert die Berechnung ist, sie dient damit zu einer zuverlässigen Wertbestimmung für Investmentimmobilien.

Beauftragen Sie einen erfahrenen Immobilienprofi mit der Bewertung und ernten Sie die Früchte in Form eines optimalen Verkaufspreises. Der Mehrerlös ist keinesfalls ein unbedeutender Bestandteil Ihrer letztendlich erwirtschafteten Eigenkapitalrendite.

Möchten Sie den Marktwert Ihres Mehrfamilienhauses oder Ihrer Eigentumswohnung professionell bestimmen lassen? Dann kontaktieren sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

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Telefonisch errerichen Sie uns unter folgender Rufnummer: ‭+49 (0)33056 94800

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.steuertipps.de/lexikon/e/ertragswertverfahren

https://www.bwl-lexikon.de/wiki/ertragswertverfahren/

https://de.wikipedia.org/wiki/Ertragswertverfahren

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