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Steigende Energiekosten – Alternativen zu Gas und Öl
Vielen Eigentümern, die gas- oder ölbetriebene Heizsysteme haben, graut es jetzt schon vor der nächsten Heizkostenabrechnung. Wenn Öl- und Gaspreise steigen, trifft das auch die Verbraucher in älteren oder nicht modernisierten Bestandsimmobilien. Wer auf fossile Brennstoffe verzichten möchte, hat einige Alternativen.
Für die Zentralheizung in der eigenen Immobilie können Eigentümer neben Fern- und Nahwärmeanschlüssen zwischen vier Energieträgern wählen. Das sind Heizöl, Gas und alternativ dazu Strom und Holz. Schon mit der Umstellung auf die letzten beiden Energieträger können nachweislich Heizkosten reduziert werden – vor allem, wenn die Preise für endliche Ressourcen wie fossile Brennstoffe in Zeiten einer Energiekrise weiter steigen. Eigentümer sorgen damit zusätzlich nicht nur für einen reduzierten Ausstoß an CO2-Emissionen, sondern erhöhen damit auch den Wert Ihres Hauses.
Grundsteuer 2022 – was die Reform für Eigentümer bedeutet
Jedes Jahr müssen Eigentümer die Grundsteuer an das Finanzamt entrichten. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 muss diese aber neu berechnet werden. Die Änderungen bekommen Immobilienbesitzer bereits dieses Jahr zu spüren, auch wenn die neue Grundsteuer erst ab 2025 gültig ist.
Mit dem Ende der Einheitsbewertung schlagen die Finanzämter einen neuen Weg in der Berechnung des Grundstückswertes ein. Einen Weg, der Ungleichbehandlungen verhindern soll. Zudem soll das gesamte Grundsteuer-System durch die Reform unbürokratischer werden. Um das zu erreichen, müssen die Behörden relevante Objektdaten erheben und das erfordert die Mithilfe aller Grundstücks- und Immobilienbesitzer.
Dann zahl ich dich halt aus – wirklich so einfach?
Unter Erbengemeinschaften gibt es oft einen Miterben, der Alleineigentümer der geerbten Immobilie sein möchte. Schön, wenn sich alle darauf einigen können. Das heißt aber auch, dass er die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft auszahlen muss. Was ist dabei wichtig? Und geht es wirklich so einfach?
Alle Miterben der Erbengemeinschaft müssen diesem Anliegen zustimmen. Die Auszahlungssumme des Anteils an der Erbimmobilie entspricht dem Marktwert. Allerdings hat nicht jeder Miterbe Anspruch auf eine Auszahlung. In diesem Fall kann der Erbteil nur verkauft werden.
Staritz - Immobilien
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